Der vorliegende Verhaltenskodex gilt für alle Standorte und Geschäftseinheiten der NORIS Group. Gleichzeitig fordert NORIS auch von seinen Zulieferern die Einhaltung der in diesem Kodex verankerten Grundsätze.
Das unterzeichnende Unternehmen hält die geltenden Rechte und Gesetze der Länder ein, in denen es tätig ist, und fordert dies auch von seinen Zulieferern.
Jedes Unternehmen, das den Kodex unterzeichnet, ist dafür verantwortlich, die damit verbundenen Anforderungen an alle seine Mitarbeiter und Zulieferer zu kommunizieren.
Das Unternehmen erkennt das Recht der Kunden auf wichtige Produkt? und Prozessinformationen an. Nach Möglichkeit wird es die entsprechenden einschlägigen Informationen festlegen und zugänglich machen.
Das Unternehmen zeigt bürgerschaftliches Engagement, indem es sich mit positiven Beiträgen in die Gemeinden einbringt, in denen es aktiv ist.
Jegliche Form von Zwangsarbeit einschließlich Zwangsarbeit in Gefängnissen und Schuldknechtschaft darf nicht angewendet werden.
NORIS orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und ethnischer Herkunft. NORIS lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN?Konvention ab. Wir fördern auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.
Kinderarbeit ist untersagt. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung nach Maßgabe der staatlichen Regelungen wird beachtet, Kinderarbeit kommt nicht zum Einsatz.
Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.
Die Vergütung einschließlich Löhne, Überstunden und Nebenleistungen erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber. Die für Vollbeschäftigung gewährte Vergütung muss ausreichend sein, die grundlegenden Bedürfnisse des Mitarbeiters zu befriedigen. Die Vergütung ist pünktlich zu den vereinbarten Terminen auszuzahlen.
Die Arbeitszeit entspricht mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben bzw. den Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche.
Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, wird gewährleistet. Arbeitnehmer/-innen werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert.
Um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden, stellen die Arbeitgeber sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bereit, die als Mindestkriterien die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Es ist ein Arbeitssicherheitsausschuß an jedem Standort zu etablieren, der regelmäßig die Arbeitsbedingungen überprüft.
Die Arbeitgeber erkennen an und respektieren das gesetzliche Recht der Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit.
Das Unternehmen verwendet an allen Standorten, an denen es tätig ist, umweltfreundliche Praktiken, die es kontinuierlich verbessert. Es erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine jeweiligen Betriebe betreffen und geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um. Mülltrennung und Recycling sind Mindestanforderungen.